Media-Markt geht in einem gigantischen Ausmaß gegen Online-Shops vor. Von über 1000 Abmahnungen ist die Rede, das berichtet heute die FAZ. Über den aus Funk und Fernsehen bekannten Anwalt Steinhöfel lässt der Konzern bundesweit Händler häufig wegen Lapalien abmahnen: Bindestrich in der Werbung vergessen: 51000 € Streitwert.
Manche Händler bekommen fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten, so der Bericht weiter. Möglich macht dies die spezielle Konstruktion des Konzerns: Jeder Media-Markt ist eine eigenständige GmbH mit eigenem Geschäftsführer. Deswegen kann auch nicht von zentral gesteuerten Abmahnungen gesprochen werden, die illegal wären.
Wann der Terror aufhört, ist unbekannt.
Quelle: FAZ
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Vielleicht kann jemand mit rechtlichem Konw-How mal beurteilen, ob folgender Sachverhalt stimmt:
Man kann wegen EINEM Fehler (z.B. fehlender Bindestrich) nur EIN mal abgemahnt werden. Diese Abmahnung muss nicht kostenpflichtig sein. Nachfolgende Abmahnungen (vorrausgesetzt, der Fehler wurde behoben) sind gegenstandslos.
Warum holt sich der abgemahnte Online-Händler1 nicht vom Online-Händler2 eine kostenfreie Abmahnung und legt diese dem MM-/Pluto-Anwalt vor? Datiert am besten auf den Tag vor Niederschrift dessen.
Dann heisst es einfach: sorry, wir wurden bezüglich diesen Sachverhalts bereits abgemahnt und sind just dabei den Fehler zu beseitigen. Don Geilo-Anwalt guckt in die Röhre.
Ich bin nicht sicher, ob das geht, habe aber mal so was ähnliches gehört. Das es nicht 100%ig legal ist, brauch nicht diskutiert zu werden. Es soll ja nur ein Lösungsvorschlag gegen die hohen Anwalts-Rechnungen sein.