Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
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dirk481, aus ähnlicher Überlegung habe ich einmal bei der Schufa angerufen, um zu erfahren, ob die GEZ bei ihnen nachfragen darf, wer einen DSL-Anschluß hat. Bei der Schufa geben nämlich die Telefongesellschaften Daten über Deinen Kundenstatus an. Die Schufa hat mir mitgeteilt, daß ihr bisher keinerlei Nachfragen der GEZ bekannt sind und Nachfragen auch nicht berechtigt wären, da die GEZ keine berechtigtes Interesse an Deiner Kreditwürdigkeit (darum geht es bei der Schufa) nachweisen kann.
Also, ich glaube auch nicht, daß irgendeine Telefongesellschaft einer direkten Nachfrage der GEZ nachkommen würde (wahrscheinlich darf sie es nicht einmal), wenn sie nicht in Verruf kommen will. Die Möglichkeiten der GEZ sind doch sehr begrenzt.
Dein Problem scheint, soviel ich weiß, einzig darin zu bestehen, daß Du der GEZ nicht den Eintritt in Dein Büro untersagen kannst (wie es bei einer privaten Wohnung der Fall wäre). Sonst wärst Du aus dem Schneider. Aber vielleicht kannst Du Dich noch rückversichern und in Erfahrung bringen, ob Du auch bei einem Büro den Zutritt versagen kannst (glaube, das Gegenteil gelesen zu haben).