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Aufbewahrungspflicht für Akten in Deutschland

sopur / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich muss abklären, ob in Deutschland eine Aktenaufbewahrungspflicht für Unternehmungen besteht. Falls ja, gesetzliche Grundlage und Dauer?

Ich weiss, ist eigentlich ein PC-Forum, aber es scheint mir, hier hat es einige, die von rechtlichen Sachen eine Ahnung haben :-)
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Sopur

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out-freyn sopur „Aufbewahrungspflicht für Akten in Deutschland“
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Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB ) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen:


  • 6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung

  • 10 Jahre: Bilanzen, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken



Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist.
Mit Ausnahme der Handelsbücher und Bilanzen können die Daten auf Datenträgern abgespeichert werden (üblich: Mikroverfilmung bzw. Einscannen der Unterlagen).
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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