Ich muß sagen, ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.
Warenlieferungen
Bei einer Warenlieferung ist für die Höhe des Steuersatzes entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Umsatz ausgeführt wird. Darunter versteht man den Zeitpunkt, an dem der Kunde über den Gegenstand oder die Leistung verfügen kann. Werden Dienstleister zur Beförderung der Ware eingesetzt, wie in der IT-Distribution üblich, ist der Zeitpunkt des Transportbeginns entscheidend, also bei der Übergabe der Ware an den Spediteur. Nicht relevant ist der Zeitpunkt der Bestellung, Rechnungstellung oder Zahlung der Ware.
Gutschriften und Stornobelege und sonstigen Entgeltveränderungen
Bei Gutschriften und Stornos gilt für den zu berechnenden Steuersatz der Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung
Vorauszahlungen, Vorausrechnungen, Vorkasse
Auch hier ist der Zeitpunkt der Lieferung ausschlaggebend, auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es für die Bestimmung des Steuersatzes nicht an.
Dauerleistungen (z.B. Leasing, Wartung, Miete, Überwachung) - in der Distribution sind das z.B. CarePacks oder bestimmte Softwarelizenzen
Unter Dauerleistungen versteht man sonstige Leistungen, die über einen längeren Zeitraum mit dem Hersteller/Distributor abgeschlossen werden, z.B. Dienstleistungs- und Wartungsverträge. In der Distribution sind das beispielsweise Wartungsverträge für CarePacks von Hewlett Packard. Für diese Produkte ist entscheidend, wann die Vertragslaufzeit endet.
Bei Produkten mit längerer Laufzeit und der Möglichkeit regelmäßiger Updates, wie beispielsweise bei Softwarelizenzen, ist folgende Unterscheidung für die Bestimmung der Höhe des Steuersatzes wichtig:
Produkte, die physikalisch versendet werden, z.B. als CD, aber auch solche Leistungen, die aus dem Internet heruntergeladen werden und danach zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, werden umsatzsteuerlich wie Warenlieferungen behandelt (wie oben unter Punkt 1 beschrieben). Die Internetleistungen gelten dabei mit dem Download als abgeschlossen.
Man muß nicht alles wissen, das kann niemand, das kann ich nicht, das kannst du nicht. Bevor man aber kühne Verschwörungstheorien aufstellt, sollte man vielleicht erstmal die gesetzlichen Grundlagen studieren.