Mehrwertsteuererhöhung: Änderung der Abrechnungszeiträume
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in Ihrer Telefonrechnung werden T-Online Grundpreise stets für den folgenden Abrechnungsmonat im Voraus und Nutzungsentgelte immer für den vorangegangenen Abrechnungsmonat nachträglich erhoben.
Leistungen bis zum 31.12.2006 werden mit 16 % MwSt., Leistungen ab 01.01.2007 mit 19 % MwSt. berechnet. Dadurch ändern sich die Abrechnungszeiträume auf Ihrer Rechnung wie folgt:
Ihre Dezember 2006 Rechnung:
Sie erhalten in der Dezember 2006 Rechnung Ihren T-Online Grundpreis nicht für den gesamten Rechnungsmonat berechnet, sondern für einen verlängerten Abrechnungszeitraum (endet erst am 31.12.06). Die Januar 2007 Rechnung wird keinen Grundpreis beinhalten. Die Nutzungsentgelte werden nachträglich berechnet und sind für den gewohnten Abrechnungszeitraum in der Rechnung aufgeführt.
Beispiel:
In der Rechnung wird der Grundpreis vom 19.11.2006 bis 31.12.2006 ausgewiesen (verlängerter Zeitraum). Die Nutzungsentgelte werden vom 19.10.2006 bis 18.11.2006 berechnet (gewohnter Zeitraum).
Ihre Januar 2007 Rechnung:
In der Januar 2007 Rechnung werden weder T-Online Grundpreise noch Nutzungsentgelte ausgewiesen.
Ihre Februar 2007 Rechnung:
Sie erhalten in der Februar 2007 Rechnung Ihren T-Online Grundpreis für einen verlängerten Abrechnungszeitraum berechnet (beginnt schon am 01.01.2007). Die Nutzungsentgelte werden nachträglich berechnet und sind auch für einen verlängerten Abrechnungszeitraum in der Rechnung aufgeführt.
Beispiel:
In der Rechnung wird der Grundpreis vom 01.01.2007 bis 18.02.2007 ausgewiesen (verlängerter Zeitraum). Die Nutzungsentgelte werden vom 19.11.2006 bis 18.01.2007 berechnet (verlängerter Zeitraum).
Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.t-online.de/mehrwertsteuer
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Feller
Vertragsmanagement
PS:
Sollten Sie ein T-Online eMail Paket oder T-Online KomfortPaket nutzen, so beachten Sie bitte, dass sich auch hierfür die Frei-SMS bzw. Frei-MMS entsprechend auf die Abrechnungszeiträume verteilen ? wie oben erläutert.
Aus rechtlichen Gründen sind wir dazu verpflichtet, diese Änderungen allen Kunden mitzuteilen. Daher erhalten Sie diese E-Mail auch dann, wenn Sie sonst keine Mitteilungen von uns wünschen.
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Änderungen und Korrekturen können Sie in unserem T-Online Kundencenter vornehmen.
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Vielleicht beantwortet das die Fragen....
gruß
triker