Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.
Quelle: Spiegel online
Allgemeines 21.978 Themen, 148.480 Beiträge
"Die richtige Antwort Liefert http://www.nickles.de/c/s/45-0029-536-1.htm"
ich schau mir diesen thred gerade darüber an. es funktioniert tadellos.