Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Eure Beurteilung zum Inhalt einer Ebay-Auktion, die ich unter der Überschrift
"Nintendo Wii inkl. Wii Play (5 Spiele) NEU * sofort" gewonnen habe.
In der weiteren Beschreibung war Wii Play nicht mehr aufgeführt.
Ich bin kurz vor Ende der Auktion eingestiegen und habe das Angebot kurz überflogen. Daher bin ich aufgrund der Überschrift davon ausgegangen, dass ich die Konsole inklusive Wii Play ersteigert habe.
Die Abwicklung hat gut funktioniert, allerdings habe ich nur die Konsole ohne Wii Play erhalten. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage erklärt, dass das ein kleiner Fehler auf der voreingestellten Seite von Ebay war, jedenfalls wäre ja wenigstens die Beschreibung richtig, daher hätte ich keinen Anspruch auf Wii Play. Außerdem würde in den AGB´s bei Ebay stehen, dass Fehler passieren können, daher hätte ich die Beschreibung checken müssen.
Wie seht Ihr das, gilt letztendlich die Überschrift oder die Produktbeschreibung?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde an Deiner Stelle einmal die ebay AGB zu Rate ziehen.
Dort steht sinngemäß drin, daß der Artikel in der richtigen Kategorie eingestellt werden muß und schon aus der Beschreibung (sprich Titel) eindeutig hervorgehen muß, um was es sich handelt.
Die weitere Beschreibung dient dann nur noch dazu, das Angebot besser darzustellen, da die Titelzeile auf 50 Buchstaben begrenzt ist.
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Was auch bei ebay sehr beliebt ist:
Handy Nokia 8000 irgendwas * OVP*
Und in der Beschreibung geht es um eine leere Pappschachtel.
In anderen Worten: Du hast das zu bekommen, was im Titel steht.
Allerdings das durchzusetzen geht sicherlich nur über den Rechtsweg.