Warum braucht die hiesige Sparkasse 2 Arbeitstage, für die "Wertstellung der Gutschrift"?
Am 5. ist der Geldeingang (Lohn) auf meinem Konto; ein am 5. fälliger Dauerauftrag wurde aber nicht ausgeführt, da die Wertstellung erst am 9.1. erfolgt.
Wozu werden 2 Arbeitstage benötigt, wo das Geld doch schon am 5. eingegangen ist?
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Banken-AGB, § 9 AGBG, §§ 675, 667, 271 BGB, Wertstellung muß grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs erfolgen;
(Hinweis: jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt in § 676g I 3 BGB)