...sollte bei der Verwendung einer AGB- Grafikkarte generell freibleiben. Hab ich gelesen.
Nun meine Frage:
Ich habe in Unkenntnis dessen alle Slots, also auch den obersten meines Mainboards ASUS A7N8X-E deLuxe belegt - und zwar bei beiden, mit diesem Mainboard betriebenen PCs.
Da steckt oben jeweils eine USB-to-PCI- Karte drinnen.
Was für Gründe gibt es nun für diese (anscheinend allgemein übliche) Meinung? Warum ist das so? Trifft das auf alle Mainboards zu oder nur auf manche? Sehr oft wird ja behauptet "generell verboten."
Und - warum läuft mein PC trotzdem sauber und gut - oder habe ich mich ganz einfach nur an irgendwelche fehlerhaften Dinge gewöhnt?
Ich würde mich echt freuen, wenn Ihr mich (mal wieder) aufklärt. Danke!
Jürgen
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Es gab in der Vergangenheit genügend Steckkarten in deren Anleitung stand explizit der Hinweis vorzugsweise non-shared Steckplätze zu verwenden. Insbesondere Videoschnittkarten mit Videoencoding und parallelem Soundencoding auf einer Karte ware hier empfindlich. Es ist korrekt, daß sich das Thema in den letzten Jahren entspannt hat.