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Hi Volker,
meines Wissens nach darf man nur seine selbst geschriebenen Briefe veröffentlichen - die man von anderen empfangen hat, sollten unter das Briefgeheimnis fallen. Das scheinen ja auch die Gerichte so zu sehen. Dass die Richter parteiisch sind, ist natürlich möglich, möchte ich aber nicht unterstellen. Dass der gegnerische Anwalt das nicht will, ist ja nur die eine Seite der Medaille - die andere ist, ob er ein Recht darauf hat, dass so etwas vertraulich behandelt wird. Möglich ist auch, dass es Briefe gibt, die man auch ohne Zustimmung des Autors veröffentlichen darf, und andere wieder nicht - Beispiel: wenn das Veröffentlichen in ein schwebendes Verfahren eingreift o.Ä. Das sind natürlich alles nur Vermutungen - IANAL - nur würde ich nicht von vornherein davon ausgehen, dass das Insnetzstellen von Korrespondenz rechtlich grundsätzlich unbedenklich ist.
CU
Olaf