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Text der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung

Tilo Nachdenklich / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html

NRW hat ja schon ein diesbezügliches Gesetz.

Und ein qualifizierter Kommentar liegt auch schon vor:
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12279854&forum_id=113115

"Doch das neue Gesetz war nicht nur wegen der Onlinedurchsuchung umstritten. Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85892

Heißt doch wohl Agent Provokateur spielen. Für meinen Teil gilt, wer mich blöde anquatscht bekommt ev. ne blöde Antwort, die vielleicht nicht viel darüber verrät, was ich wirklich denke. Ist ein Heidenspaß (so ähnlich wie Kabarett), den ich nicht vor Gericht todernst aufgetischt bekommen will.

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Olaf19 Tilo Nachdenklich „Text der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung“
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> Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert.

Schade, dass in der Heise-Meldung nichts darüber steht, warum genau dies scharf kritisiert wurde. Wenn ich ehrlich bin, kann ich daran nämlich so auf Anhieb nichts Verwerfliches entdecken. Chaträume sind öffentliche und für jedermann zugängliche Zonen, warum soll die Kriminalpolizei dort nicht genau so ermitteln dürfen wie anderswo?

Die "Agent Provocateur"-Technik, das Einschleusen von sog. "V-Leuten" in kriminelle Organisationen oder verdächtige Personenkreise wird in anderen Bereichen des täglichen Lebens schließlich auch erfolgreich eingesetzt (im Falle des gescheiterten NPD-Verbots war es allerdings "zu erfolgreich").

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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