Hallo,
ich habe ein Ebay Problem. Und zwar habe ich es immer so gehandhabt, dass ich die Schrift (Überschrift) bei Ebay schwarz in Größe 15 gehabt habe und den Text als 12.
Die Bedingungen, dass kein Zubehör geliefert wird und dass ich keine Gewähr gebe und dass keine Nachverhandlungen möglich sind, mache ich in Grösse 8-9 aber gut lesbar und etwas grau, aber wie gesagt, gut lesbar.
Jetzt meinte ein Käufer im nachinein, die Bedingungen seien nicht lesbar gewesesen, woraufhin er dachte, es sei noch ein kabel beim dvd laufwerk anbei und ich habe im text geschrieben "kein zubehör, das nicht auf bildern zu sehen ist" und er meint, dass er das nicht lesen konnte weils zu klein war und bezichtigt mich des vorsätzlichen betruges
Was ist jetzt wahr? Auf der Rückseite von Versandhäusern ist der AGB Teil doch auch so klein gedruckt.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
"...weil du ja deswegen wohl noch nie verurteilt worden bist...."
gegenfrage: woher weißt du das? [bitte richtig verstehen - die frage können nur leute richtig beantworten, die die fragliche person gut genug kennen. ..kennst du?]
prinzipiell ist aber richtig, dass eine falsche beschuldigung auch rechtliche konsequenzen haben kann.
;-)