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Betriebssystembild

Ventox / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ein Betriebssystem ist, weiß ich.
Warum einige jedoch anstelle von Betriebssystem Betriebssystembild
schreiben, das verstehe ich nicht.
Könnte mir das mal jemand erklären?

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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Das freut mich. - Ventox
Sagen wir's mal so... Olaf19
Tom West Tilo Nachdenklich „Hallo Tom, ich wünsch Dir erst mal gute Besserung!! Dass Du nun diesen langen...“
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ich wünsch Dir erst mal gute Besserung!!

Danke Dir. Kann ich gebrauchen. Ist aktuell nicht wirklich klasse, wird hoffentlich wieder


Noch mal - für mich jetzt wirklich abschließend - zu dem Thema:

MS hat natürlich, da geb ich Dir vollkommen recht, selbst für die größte Verwirrung mit seinen Plänen der Lizenzänderungen im Vorfeld der Einführung von Vista und der Auslieferung gesorgt, die teilweise falsche Lizenzbedingungen enthalten haben. In Betrachtung der tatsächlichen rechtlichen Grundlagen, jedenfalls für Deutschland, hat dies aber fast keine wirklichen Änderungen zur Folge, allenfalls im Kommunikationsablauf mit MS.
Das hat nichts mit leger zu tun, sondern ist faktische Rechtsgrundlage.

Zwei wesentliche Punkte haben sich in den Lizenzbedingungen geändert:

a. Die Software ist (ich gehe nur auf OEM´s, egal ob Hersteller-OEM oder SB, ein) an die Hardware gekoppelt
b. Das Betreiben der Lizenz in VMs ist eingeschränkt (ist leider so, da geh ich nicht weiter drauf ein)

Rechtliche Auswirkungen für a:

Im Gegensatz zu XP liest es sich nach den Lizenzbedingungen auf den ersten Blick, dass tatsächlich die Aktivierung des BS nur auf einem einzigen System möglich ist, das BS also in Abhängigkeit der Hardwareplattform nur einmal eingesetzt werden dürfte. Daher Dein Ansatz, neue Hardware, neue Lizenz.

Rechtlich ist dies aber anders zu beurteilen. Die Lizenz ist zum Zeitpunkt der Nutzung - und das ist der Unterschied zu vorher - an eine Hardware gebunden. Früher gab es diesen Passus nicht.

Warum hat MS das nun gemacht? Tatsächlich pro Hardware eine Lizenz, auch bei Tausch der Hardware?

Nein! Nach den "alten" Lizenzbedingungen war nicht klar definiert, dass die Lizenz auch abhängig von der Hardware war - obwohl das technisch so vollzogen wurde (Produktaktivierung). Das hat einige findige Leute dazu veranlasst zu meinen, dass die Lizenz "personenbezogen" sei - sprich ich kann die Lizenz auf mehreren Rechnern parallel betreiben, da "mir" die Lizenz ja gehört. Diese rechtliche Würdigung war falsch, hatte aber für Unruhe bei MS und in Betrieben, die das teilweise so praktiziert haben, gesorgt.

Durch die aktuellen Lizenzbedingungen wird lediglich rechtlich sichergestellt und insoweit transparenter gemacht, dass eine Lizenz auch nur einmal begründet betrieben werden darf und nicht mehrfach parallel.

Die Entkoppelung der, auch Hersteller-OEM´s, Software von der "Ursprungs-"Hardware ist in Deutschland, nicht zuletzt durch das von Xaff erwähnte BGH-Urteil, weiterhin erlaubt und zulässig. Entsprechende anderslautende Bedingungen, die im übrigen fast von XP (vor dem BGH-Urteil) abgekupfert waren, wurden von MS zurückgezogen.
MS hat für Deutschland die rechtliche Lage anerkannt. Die zwischen Händler und MS möglicherweise getroffenen einschränkenden Vereinbarungen sind auf den Endanwender nicht übertragbar (deutsche Rechtsprechung).

Bei neueren gebundelten Rechnern werden aktuell - gestern ist mir einer von Sony unter die Fittiche gekommen - nur noch Hinweise auf die allgemeinen Lizenzbedingungen, die im Internet abzurufen sind (Link hatte ich Dir mal gepostet), gegeben.

Wenn eine gebundelte Vista-Lizenz weiterveräußert werden soll, ist, wie in der Vergangenheit, der Lizenz-Sticker zu lösen und mit den übrigen Unterlagen weiterzugeben und, als Grundvoraussetzung, das BS vom Ursprungsrechner zu entfernen.

Nochmals kurz zu Deinen 3 Punkten:

Zu 1.: Sticker ja, ablösen aber erlaubt
Zu 2.: Nicht leger, sondern aufgrund der Rechtslage (die in Deutschland, voraussichtlich in Kürze wohl für ganz EU zutreffend - wenn ich richtig zugehört habe, z.B. aktuell auch in Litauen)
Zu 3.: Das ist ein Problem mit Gesprächspartnern. Bekannter von mir musste Vista bereits zum 3. Mal aktivieren (innerhalb von 2 Tagen, er hat ein wenig rumgemurkst) und wurde jeweils gefragt, auf wie vielen Rechnern er das denn einsetzen möchte - nach Antwort "einmal, das ist immer noch der selbe Rechner" war das Thema gegessen. Da der Anruf kostenlos war, hat ihn das hin und her aber nicht wirklich gestört.

Zu Fazit:
-bei dem vielleicht Hardware gewechselt werden muss, um ihn wieder zum Laufen zu bekommen, der weiß eigentlich nicht sicher wie Microsoft ihn behandeln wird

Hier gilt das obige. Es gelten die rechtlichen Grundlagen in Deutschland

-Andererseits lässt sich das alte Betriebssystem dann nicht einfach auf einer neuen Maschine installieren ...und das wäre ja auch gegen die Lizenzbestimmung

Das ist eben nicht gegen die Lizenzbestimmungen, wenn vom alten Rechner das System entfernt wurde und Sticker etc. mit zum neuen Rechner wechseln. Dann darf - eindeutig nach den Lizenzbestimmungen - die neue Maschine, daran ist dann das BS gekoppelt, aktiviert werden. Es ist dann wieder "eine" Hardware, auf der das System läuft, streng im Sinne der Bestimmungen.
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