Angebote des Mediamarkts entsprechen nicht immer der Wirklichkeit. Oft sind zu kleine Stückzahlen vorhanden. Die Werbung dafür sei deshalb irreführend, meinen Verbraucherschützer und ziehen vor Gericht. Es geht immer noch um den DVD-Player für 19 €, der Anfang 2005 angepriesen wurde, aber kaum erhältlich war.
Geklärt werden soll, wer für die Werbung zuständig ist, die Holding oder jede einzelne Filiale. Durch die Aufteilung in eigenständige Filialen war es bisher unmöglich, gegen bundesweit geschaltete Werbung vorzugehen. Das Verfahren soll sich noch Monate hinziehen.
Quelle: Welt online
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Ich war selber lange Jahre selbstständiger Kaufmann.(keine Elektronik bzw. PCs).Aber auch ich musste entscheiden, wie viel Stück von einem Artikel ich bestelle.Da ich mit der Zeit genau wusste,was bei mir läuft und was nicht, habe ich bei meinen Lieferanten entsprechend
bestellt.Wenn dann gerade dieser Artikel stark gefragt war,bzw. auch Laufkundschaft kräftig zulangte,wurde es schon 'mal knapp.
Es währe schon nötig, das diese Märkte bei Angeboten nachweisen, wie hoch die Stückzahl war.Dabei ist das "Eindecken" durch das Personal mit abgedeckt.Jeder einigermaßen gute Filialleiter muss seinen Bedarf abchecken können.
Kann er das nicht,-ist er fehl am Platz.
Bekommt er über die Zentrale zu wenig ist eine bewusste Irreführung der Kunden wohl angesagt.
Ich hatte keine Lust, mir das Gemecker der Kunden anzuhören wenn zu wenig da war.Aber auch kein Interesse an Rückgaben und Ladenhüter.
Gruß oldman44