Hallo, ich willl demnächst mal wieder was bei Ebay verkaufen. Naja, lange isses her, damals war PayPal noch in der Einführungsphase mit drei Kontotypen etc.
Nun will ich die möglichkeit ja anbieten, aber nicht unbedingt Abzüge durch die Gebühren. Und Aufschläge sind ja verboten.
Was spricht aber dagegen, den Spieß umzudrehen und Rabatte für Direktüberweiser und Selbstabholer anzubieten. Dürfte ja nicht verboten sein, oder? ;)
Grüße an die PayPal-Leitung :)
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Also ich finde die Idee gut.
Es ist üblich, im Onlinegeschäft für unterschiedliche Bezahlvarianten unterschiedliche Preise zu verlangen (Vorauskasse, Kreditkarte, Nachnahme).
Wenn man den Gesamtpreis per Ebay mitteilt, hat man auch ein Feld für Rabatte. Dort ließe sich dieses also ohne Probleme eintragen.
Ich sehe da kein Hindernis, Rabatte anzubieten. Leider sind die rechtlichen Bestimmungen von Ebay absolut nicht mehr verständlich. Sie sind so extrem lang, dass ich es unlesbar empfinde.
Mir persönlich ist Paypal ein Graus und sollte auf jeden Fall nicht benutzt werden. Siehe dazu in die Wikipedia zur Paypalkritik.
Allerdings, wenn Du rechtliche Meinungen einholen willst, musst Du Dich wohl an ein Forum wenden, wo Du die entsprechenden Personen mit den rechtlichen Kenntnissen findest. Bei wer-weiss-was.de gibt es ein Rechtebrett und ein Ebaybrett mit RechteFAQ. Vielleicht auch bei Ebay unter Gemeinschaft mal posten. Bei anderen Auktionshäusern kenne ich nur amprice, die noch ein Forum anbieten und wo es welche gibt, die rechtlich was auf dem Kasten haben. Ich würde dort nochmal Rat einholen.
Ansonsten schätze ich, dass Ebay Dir nur die Auktion löschen könnte. Mehr passiert von deren Seite nicht. Wenn Du die Auktion vorher speicherst, umgehst Du doppelte Schreibarbeit.
Aber besser kein Paypal. Besser private Daten bleiben privat. Meine Meinung. ;-)
Gruß, Tuxus