Tja es geht hin und her mit den Gerichtsentscheiden. Aber da hat man ja nun erst mal ein Urteil auf das man sich berufen kann.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805
(wieder einer dieser schrecklichen Heise-Links...unvermeidlich)
Volltext des Urteils:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_243.pdf
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Tilo benutz einfach Tinyurl ... :D