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LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber

Tilo Nachdenklich / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Tja es geht hin und her mit den Gerichtsentscheiden. Aber da hat man ja nun erst mal ein Urteil auf das man sich berufen kann.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805
(wieder einer dieser schrecklichen Heise-Links...unvermeidlich)

Volltext des Urteils:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_243.pdf

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angelpage Tilo Nachdenklich „LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber“
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Die Entscheidung des Gerichts -Klick- erscheint für diesen konkreten Fall logisch, der Forenbetreiber hatte doch bereits richtig reagiert.

Klar, trägt der Betreiber einer Website immer die rechtliche Verantwortung für ihren Inhalt. Wer sonst? - Möchte er die Verantwortung für seine (oft anonymen) Schreiber nicht übernehmen, muss er die Beiträge selbst schreiben, korrigieren oder entfernen.

Dieses Prinzip ist aber nicht neu, gilt für jede Zeitung, Zeitschrift, Rundfunk- oder Fernsehsender usw. schon immer.

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