Der 2.Korb der UrhG-Novelle ist so gut wie durch: Völlig eingeknickt ist die Regierung zwar nicht vor der Industrie, aber so gut wie: Privatkopien dürfen "von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" und ebenso "hergestellten Vorlagen" nicht mehr gezogen werden, zu deutsch: Tauschbörsen werden noch weiter kriminalisiert.
Nicht geändert wurden die Abgaben auf Geräte: Obwohl das Herstellen von Privatkopien durch Umgehung von Kopierschutzmechanismen weiterhin verboten bleibt, sind saftige Abgaben auf alle Geräte zu zahlen, die irgendwie zum Kopieren eingesetzt werden können. Schilda lässt grüßen.
Die Einzigen, die bisher gegen diesen Mumpitz Sturm laufen, sind die Vereinigungen aus Bildung und Wissenschaft sowie die Grünen und die Linken.
Meinung: Schon wieder ein schwarzer Tag für Deutschland, der Geschichte machen wird. Die Interessen großer Teile der Bevölkerung werden erneut mit Füßen getreten, die Gewinne einiger Verwerter (nicht Urheber) erneut staatlich eingetrieben. Obwohl Privatkopien praktisch verboten bleiben, müssen weiterhin horrende Geräteabgaben gezahlt werden.
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Aus einem etwas älterem Telepolis-Artikel:
"Bernd Lutterbeck, Informatikprofessor an der TU Berlin, dokumentierte anhand eines aktuellen Beispiels, wie viel es kostet, legale Kopien von Zeitungsmeldungen anzufertigen, die online publiziert werden und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei kam er auf 387 Euro inklusive Lizenzgebühren, Honorar und Steuern - für eine unbebilderte Meldung von schlappen sechs Sätzen Länge. Sein Fazit: die Wissenschaft kann sich ein solches Urheberrecht schlichtweg nicht leisten - zumal die Kopien nicht ausgehändigt werden durften, da sie einzig und allein für die Besucher der Pressekonferenz am Morgen genehmigt worden waren - mit der Auflage, nicht direkt daraus zu zitieren."
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/14/14035/1.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,druck-492954,00.html