Hallo miteinander!
Hab mich mal im netz wo angemeldet weil´s da vorlagen (office etc. für bewerbungen etc.) gab.
War nur müll...soviel dazu.
Hab die agb´s nicht gelesen. Die verlangen jetzt 60€ von mir, weil ich nicht vom widerrufsrecht gebraucht gemacht hab.
Habe für die Anmeldung irgendeinen namen mit irgendeiner adresse angegeben. Nur die emailadresse bei gmx wg. freischaltcode.
Weiß jetzt nicht: wenn die tatsächlich strafanzeige erstatten weil ich ned zahl, darf gmx dann meine adresse usw rausrücken? Hab bei gmx mal meinen namen usw geändert.... Aber die können evtl rückschlüsse auf ip usw machen, aber dazu müssten sie widerum an die telekom...usw...also bin mir da jetzt ned sicher ob die überhaupt iwie an mich ran kämen...aber wenn könnt´s brentzlig werden wg. aufwand u so die die dann hatten....also keine Ahnung; i werd wohl einfach nix machen, was sagt Ihr?? Bzw. wisst Ihr ob die telekom überhaupt daten rausrücken darf? Und jetzt noch sagen: "ich widerrufe" wird wohl ned klappen....
Hab das auch schon mit Freunden besprochen, einer meinte:
"aaaah.... lustigerweise hab ich da vor ner ner Woche nen Bericht im Fernsehn gesehn über sowas...der Anwalt da meinte, dass man da einfach absolut überhaupt nicht drauf reagieren sollte. Es muß auf der Seite eindeutig sichtbar sein, das des was kostet... des einfach so in die AGBs zu schreiben, oder so ist nicht zulässig. D.h. auch wenn dir irgendwann mal ein anwalt schreibt, usw... einfach nicht reagieren... vorallem nie sagen, dass man was wiederruft, weil des ja heißt, dass dus bewusst gemacht hast. Und wenns dir zu heiß wird, dann einfach mal dem Verbraucherschutz nen besuch abstatten... die helfen da auch"
Danach war ich wieder beruhigter. Denn es war auch so: da stand nirgends was von 60€ zahlen bzw. Widerruf, nur was von nem gewinnspiel wo man teilnehmen könne und 5€ gutschein für irgendwas...also bullshit.
Aber evtl. weiß ja einer von Euch noch was/kann die meinung meines Freundes bestätigen.
MFG, Polychrome
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ach ja, und in den AGB´s wird behauptet das man nach der Anmeldung, mit den klicken auf die Bestätigungsemail ein vertrag zustande kommt; es ist zwar schon einige zeit her das ich rechtslehre hatte, aber meiner ansicht nach ist das irreführung des Verbrauchers. Zitat aus dem Musterbrief der Verbraucherzentrale:
"....Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht...."
Also ich werd wie gesagt erst mal nichts unternehmen...auch wenn es mich dennoch tierisch ärgert mir um sowas sorgen machen zu müssen...