Rheinland-Pfalz hat einen Lehrer entlassen,. Bei ihm wurden anlässlich einer Durchsuchung Kinderpornografie gefunden. 163 Bilder wurden auf seinem privaten Computer entdeckt, per Mail soll er mindestens 193 Bilder versandt und 245 erhalten haben. Der Mann will von nichts gewusst haben.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Berufung des Mannes ab und erklärte: "... zu den Kernpflichten eines Lehrers gehöre es, die Vorschriften zum Schutz von Kindern einzuhalten."
Quelle: Netzeitung
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Sehe ich auch so, allerdings ein paar Gedanken zu Deinem posting:
1. die Entlassung düfte durchaus härter sein als eine einfache Geldstrafe. Sie dürfte tatsächlich wie eine von dir geforderte lebenslange Geldstrafe wirken, auch wenn sie dazu natürlich nicht dient.
2. es ist nicht gesagt, dass der Lehrer sich seinen Schülern gegenüber tatsächlich in irgendeiner Weise verwerflich verhalten hat. Ich habe hier nur herauslesen können, dass er Bilder auf seinem PC gespeichert hat. Weißt Du mehr? Ich will das nicht verteidigen, mir geht es nur darum, dass Du geschrieben hast, man müsse sich überlegen, seine Kinder in die Schule zu schicken. Das müßte man sich auch wegen ganz anderer Vorkommnisse in Schulen überlegen.
Es ist hier aber gerade nichts darüber geschrieben, dass der Lehrer sich seinen Schülern gegenüber in irgendeiner Weise genähert hat. Es könnte hier einen Unterschied ausmachen, ob es sich um einen Grundschullehrer handelt oder ob er in den höheren Gymnasialstufen unterrichtet.