Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge

News: Meinungsforschung durchgeführt

Bundestrojaner willkommen

Redaktion / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Der geplante Bundestrojaner zur Bespitzelung von PCs wird seit Längerem heftig diskutiert und kritisiert. Jetzt hat die ARD eine Meinungsumfrage durchführen lassen. Ergebnis: angeblich wollen jetzt 58 Prozent der Befragten die Einführung des Bundestrojaners. Vor einer Woche waren es noch nur 50 Prozent.

Ausschlaggebend für den Meinungsumschwung soll die am Mittwoch erfolgte Festnahme dreier Terrorverdächtigen gewesen sein, durch die Attentate in Deutschland verhindert wurden.

bei Antwort benachrichtigen
100% ACK! :-D Olaf19
Arme Linux Nutzer Ventox
gerhard38 asterix5 „@gerhard38, da stimmt aber einiges nicht, was Du zur Rechtfertigung der...“
Optionen

Du verwechselst Buch- bzw. Betriebsprüfung mit Hausdurchsuchung im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens. Google einmal mit "finanzstrafverfahren hausdurchsuchung" (natürlich ohne die Anführungszeichen) auf deutschen Seiten - Du wirst staunen. Hier gleich der 3. Treffer von 233:

http://209.85.129.104/search?q=cache:yJhufiWu3cYJ:wko.at/bw/pdf/haus.pdf+finanzstrafverfahren+hausdurchsuchung&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=at&lr=lang_de
"Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl: Bei Gefahr im Verzug kann eine Hausdurchsuchung auch ohne richterlichen Befehl von Gerichtsbeamten oder Beamten der Sicherheitsbehörden angeordnet werden; diesfalls hat der zur Vornahme der Durchsuchung Abgeordnete eine schriftliche Ermächtigung vorzuweisen. In bestimmten gravierenden Fällen können die Sicherheitsorgane auch aus eigener Macht eine Hausdurchsuchung vornehmen. In diesem Fall gibt es keineschriftliche Grundlage für die Amtshandlung. Dem Betroffenen ist aber binnen 24Stunden eine Bescheinigung über die Vornahme der Hausdurchsuchung und deren Gründe zuzustellen."

Eigentlich ist das aber egal, denn es ändert nichts am Prinzip: Selbst wenn die Finanzbehörde keine Hausdurchsuchungen durchführen dürfte - die Polizei darf das allemal: Sie darf sich - gegebenenfalls auch gewaltsam - Zutritt zu einer Wohnung verschaffen ("Durchsuchungsbefehl"), wenn die Behörde den begründeten Verdacht hat, dass ein Tatverdächtiger unter dem Schutz der eigenen Wohnung seinen kriminellen Machenschaften nachgeht oder dort die Diebesbeute oder Beweismaterial versteckt hält, und darf dabei Beweismaterial sichern - d. h., auch den kompletten PC mitnehmen. Hier wie beim Bankgeheimnis: Die Behörde hat und hatte - schon immer - die stärkeren Rechte, was gesellschaftlich von einer breiten Mehrheit aller Parteien akzeptiert wird. Niemand kann ernsthaft wollen, dass z. B. ein Kinderschänder oder ein gewalttätiger Ehemann die Gardinen vorziehen und dahinter sein Unwesen treiben kann, und die Polizei selbst bei dringendem Tatverdacht vor der Wohnungstüre stehen bleiben muss, weil die Wohnung zum unantastbaren Heiligtum erklärt wurde.

Selbst in der Schweiz bröckelt langsam die heilige Kuh "Bankgeheimnis", da sich die Schweiz zu Recht vorwerfen lassen muss, mit ihrem Bankgeheimnis ein Hort für unrecht erworbene Gelder zu sein und damit der internationalen Kriminalität Vorschub zu leisten: Wer hat nicht schon vom Nummernkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein gehört, auf dem Gelder und Geldflüsse ("Fluchtgelder") den Nachforschungen nationaler Ermittlungsbehörden entzogen wird? Die Geschädigten haben dann halt einfach "Pech" gehabt, wenn die Spur bei einem Schweizer Konto endet. Sind die Interessen jener, die das Bankgeheimnis unter allen Umständen gewahrt wissen wollen, schwerwiegender wie jene der Geschädigten? Wem sollte der Staat eher zu Hilfe kommen?

Gruß, Gerhard

bei Antwort benachrichtigen