Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
In einem "Update" berichtet Heise:
"In einer ersten Stellungnahme betonte Rechtsanwalt Gravenreuth, er habe bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn aufgrund der Bezeichnung "RNR.15O436/0623.05.2006" ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Die Behauptung, er habe die Pfändung von taz.de damit begründet, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, stelle daher eine falsche Behauptung dar. Die Klage in der Hauptsache in diesem Verfahren gegen die taz sei anhängig, einen Termin beim Kammergericht gebe es erst im August nächsten Jahres. (jk/c't)"
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843
Ich fürchte, es kann noch dauern.