Das Landgericht Hamburg hat den Streitwert für MP3-Dateien auf 20.000 Euro pro Titel festgelegt. Das soll für Betreiber von Filesharing-Servern gelten. Privatpersonen kommen günstiger weg. 6000 Euro kostet das erste Musikstück, ab dem zehnten werden nur noch 600 Euro fällig.
Das Urteil soll die Kosten für die Server-Betreiber hochtreiben: So sollen bereits bei nur 50 Titeln Anwaltskosten in Höhe von 5844 Euro anfallen. Dazu kommt noch die Abmahnung.
Quelle: zdnet
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Hallo alle,
hatt es denn noch keiner gemerkt, das man nur noch abgezockt wird von den großen. Wegen ein paar evt MP3 gleich eine Straftat oder finaziell ruinieren. Was ist denn mit den bitte schön großen Verbrechern oder die Herrn Politiker die schön mist machen dann aber noch Geld dafür bekommen. Auf den kleinen Mann da kann man ja schön vorgehen, weil er sich div. kosten für Anwalt nicht leisten kann.
Vielleicht sollte man mal überlegen warum gesaugt wird ( vielleicht die überhöhten Kosten einer CD etc. )
Dann die GEZ, ja das sind doch die Waren Verbrecher bzw die Herrn Intendanten. Den Hals nicht voll bekommen von Geld und das so ein lächerliches Programm der öffentl. rechtl.
Nun ja, eigentlich können wir PC und Internet doch eh bald vergessen. DANK Herrn Schäuble werden wir doch eh bald alle überwacht und ich möchte nicht wissen was jetzt schon alles gespeichert wir über den Bürger und User.
ich kann dazu nur sagen, Privatsphähre ade. HAuptsache der Bürger (normale) muß mal wieder alles ausbaden.
Lächerlich was hier abgeht.
Also Leute bis dann!