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Polizeieinsatz gegen Hartz 4 GegnerInnen.

softoldie / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Diesmal ist es die Polizei in Hamburg-Elmsbüttel, die sich rühmen darf, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auf die übliche Art zu schützen....
Wenn heute wieder ein 'Führer' käme, könnte er m. Meinung nach,den PolizeiApparat einfach so übernehmen, wie er ist.

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thomas71berlin Max Payne „ Art 5 GG 1 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei...“
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§§ 90a,90b hier geht es nicht um persönliche Beleidigung sondern der Strafbefehl lautete "verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen" also "juristischen Personen" die im Übrigen alle betreffenden Rechte und Verträge gebrochen haben beim Überfall auf Jugoslawien als da wären:

Einigungsvertrag (Waffeneinsatz niemals im Ausland ohne UNO-Mandat, nur selbstverteidigung)
2+4-Vertrag
Völkerrecht - eindeutiger Angriffskrieg ohne UNO-Mandat
Grundgesetzt - völkerrechtswidriger Angriffskrieg
Haager Landkriegsordnung (verwendung von Streubomben gegen zivile Einrichtungen)
übrigens hat die NATO mehr Zivilisten umgebracht als Serben und Albaner zusammen ein ganzes Jahr Bürgerkrieg zuvor nämlich ca.2500 (darunter 291 Kinder)
der UN-Abschlussbericht über die forensischen Untersuchungen in Kosovo-Methochien beziffert 2108 Tote unterschiedlichster Zugehörigkeit und Status (Zivilisten+UCK_Kämpfer [die grösste Gruppe]]
siehe auch General Heinz Loquai: "Wege in einen vermeidbaren Krieg"
http://www.woz.ch/archiv/old/00/00/903.html
http://www.kai-homilius-verlag.de/vp/8.11/3/index.php
http://www.freitag.de/2001/11/01110801.htm
http://www.freitag.de/1999/52/99521101.htm
http://www.friwe.at/jugoslawien/unordnung/faust/norman.htm

wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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