Diesmal ist es die Polizei in Hamburg-Elmsbüttel, die sich rühmen darf, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auf die übliche Art zu schützen....
Wenn heute wieder ein 'Führer' käme, könnte er m. Meinung nach,den PolizeiApparat einfach so übernehmen, wie er ist.
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Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.