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Alkohol und Unfall

brain04 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Kurze Frage (nein, um mich geht´s nicht)

wenn man in einem Verkehrsunfall verwickelt ist und dabei 0,8 Promille hat, was blüht da einem. Der betrunkene war NICHT schuld und ein nüchterne hätte es auch nicht verhindern können.

Die Standart 250 € 4 Punkte und 1 Monat FS weg?

Im inet gibt es viele aussagen aber da blickt doch keine Sau mehr durch ;-)

wie z.b. http://www.n-tv.de/892121.html

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
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Schluckauf brain04 „Alkohol und Unfall“
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Habe mir erst eben den Link zu n-tv durchgelesen. Der Bericht stimmt! Wurde ja auch noch ein Urteil mit Aktenzeichen genannt. Also warum die Zweifel der Diskussionsteilnehmer in diesem Forum? Ein derartiges Urteil ist keineswegs ein Einzelfall. Ähnlich entschieden hat z. B. das AG Landstuhl unter Az. 1 O 806/06.

Weil in diesem Thread sehr viel falsche Behauptungen und Halbwissen verbreitet wurde hier mal ein paar Promillegrenzen für Kraftfahrer in Kürze:
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen straffrei bis unter 0,5 Promille
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille = Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet für Ersttäter Geldbuße 250€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille = Straftat. Das bedeutet für Ersttäter Geldstrafe 30-60 Tagessätze, 7 Punkte die aber gleich wieder gelöscht werden weil die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es wir eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhäng, vor deren Ablauf keine neuer Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille = Straftat. Folgen wie Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille.
Ab 1,6 Promille ist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU (Im Volksmund fälschlicherweise Idiotentest genannt) zwingend vorgeschrieben.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird zeigt aufgrund dieses Umstandes keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. In Bezug auf das Beispiel in der Ausgangsfrage würde das bedeuten, dass keine Mitschuld vorliegt. Die Trunkenheitsfahrt aber als Owi geahndet wird. Das bedeutet bei einem Ersttäter Geldbuße 250€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Für Wiederholungstäter 400€, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und MPU. Ab dem dritten Mal kostet der Spaß 750€, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und wieder MPU.

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