Bayern peitscht den Bundestrojaner im Alleingang durch. Dazu soll das Verfassungsschutzgesetz novelliert werden, ein Entwurf liegt jetzt vor. Darin heisst es, die heimliche Online-Durchsuchung sei notwendig, um mit den Terroristen auf dem gleichen Stand zu sein.
"Eine Online-Datenerhebung gibt es nur um die Planung, Vorbereitung und Begehung von Anschlägen und sonstigen schweren Straftaten aufzuklären", sagte Innenminister Joachim Herrmann.
Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte. Pfarrer oder Journalisten sollen geschützt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte die heimliche Online-Durchsuchng am 31.1.2007 verboten. Das Bundesverfassungsgericht wird am 27.2.2008 sein Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden.
Quelle: Bayerische Staatskanzlei