ich wollte meinem Beitrag noch diesen Link hier beifügen, aber du warst wohl etwas schneller ;-)
voilà
Musik und Filmindustrie
Hier gebe ich dir Recht: Es darf nicht soweit kommen, dass auf diese Weise Daten zur kommerziell genutzt werden können. Aber ich darf noch anmerken, dass der Staat verplichtet ist für innere Sicherheit zu sorgen. Dafür muss er mit der Zeit gehen und bessere Mittel haben, um bei richterl. Beschluss und starkem Verdacht (usw....) Anschläge wie den oben verlinkten verhindern zu können. Die hier geleistete Arbeit der Polizei (Austausch der Chemikalien usw.) ist sehr zu würdigen.
Auf der anderen Seite steht das Grundgesetz mit der Privatsphäre. Nun ist eben abzuwiegen was schwerer ist. Aber solange es im Rahmen bleibt, und man bei konkretem Verdacht möglich ist, verstößt es meiner Meinung nach nicht gegen das Grundgesetz. Eben wie beim Verkünden rechter Parolen: Meinungs- / Redefreiheit gegen §130.
Das es ein paar Idioten gibt, die es bis zur 2. Stasi führen wollen, ist natürlich zu verurteilen. Wenn alles im Rahmen bleibt, wird weder gegen unser Grundgesetz, noch gegen das der zu gewährleistenden Staatssicherheit verstoßen (siehe Beispiel oberer Absatz letzte Zeile).
MfG
BeChri