Allgemeines 21.924 Themen, 147.286 Beiträge

E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder § 130a

ms-user / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leutz,

habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...

Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail

Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.

Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.

Was bitte, muss ich da genau beachten???

Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???

Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:

MS-user.

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
bei Antwort benachrichtigen
@dune lord binjetzt30
jueki ms-user „E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder § 130a“
Optionen

- was versteht man da drunter?
Ich kann bei OE ja eine Signatur erstellen - aber was ist "qualifziert" im Sinne der Beweisbarkeit?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
bei Antwort benachrichtigen