Hallo Leutz,
habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...
Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail
Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.
Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.
Was bitte, muss ich da genau beachten???
Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???
Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:
MS-user.
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@binjetzt30
Ich habe mir angewöhnt, Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Allerdings erst nach leidvoller (und teurer) Erfahrung.
Zur Zustellungsurkunde: Ich habe das mal gemacht, ist allerdings schon einige Jahre her. Kann sein, daß das jetzt nicht mehr geht. Jedenfalls hatte mich die Zustellung 18 DM gekostet. War allerdings die einzige Möglichkeit, einem Unternehmen zu beweisen, daß mein Vater verstorben war und ich sein Zeitschriften-Abo daher auflöse. Alternativ wäre noch der Klageweg geblieben. Wie gesagt, vor 15 Jahren ging das.
Allerdings sah das auch anders aus als die Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher. Da gibt es ja immer einen gelben (früher grau-blau) Brief.
Ob die private Version nun wirklich "Zustellungsurkunde" hieß, kann ich dir nicht mal mehr sagen. Ich habe das ganze Zeug nicht mehr. Jedenfalls wurde damit der Zugang genau dieses Schreibens bewiesen. Und das mußte ich, da der fragliche Verlag immer meinte, es wäre keine Sterbeurkunde angekommen und fleißig Mahnungen schickte. Da bin ich einfach zur Post, habe gesagt was ich will und die freundliche Dame (war sie wirklich) hinter dem Schalter meinte, ich sollte eine "Zustellungsurkunde" nehmen. Daher… Seit dem war es nie wieder nötig und ich kam mit Einwurf- bzw. Rückschein-Einschreiben aus.