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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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.conf NANÜ „Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen....“
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Offensichtlich hat hier außer Xafford niemand das Urteil des BVerfG gelesen.
Doch, doch, nur der Autor nicht.
Siehe auch hier: http://www.nickles.de/static_cache/538345848.html

Edit:möglicherweise verbirgt sich hinter die selbe Person dahinter wie hier: http://www.nickles.de/static_cache/538345331.html
Falls dem so ist; könnte man einiges unterstellen, von gezielter Desinformation bis hin zu grenzenloser Dummheit oder Vollrausch.
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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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