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News: Online-Durchsuchung

Bundestrojaner ist legal

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Bundesverfassungsgericht hat heute heimliche Online-Durchsuchungen erlaubt, aber an Auflagen geknüpft. Zudem gibt es jetzt ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Die heimliche Online-Durchsuchung muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die aber erst noch geschaffen werden muss. Zudem muss sie von einem Richter angeordnet werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält an der Online-Durchsuchung fest: "Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann..."

Quelle: PR Inside, heise

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NANÜ .conf „Als Redakteur muss man nicht lesen können!“
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merci für die Links.
Ich poste hier zu selten, um mir eine fundierte Meinung über die Arbeit dieses Redakteurs bilden zu können. Tatsache ist, daß die fette Überschrift in die Irre führt. Bewußt oder unbewußt sei dahingestellt, denn der folgende Text gibt alles richtig wieder.

Könnte sein, daß so ein fetter Wurm als Blickfang und/oder als Ansporn dient, in die Tasten zu hauen..... ;-)
Ein gewisser Spielraum mag da sein, auf die Dauer wirkt es zu "reißerisch", jounalistisch hart an der Grenze zur Seriosität

Egal wie, er hat ja seine Mail-Addy hinterlassen, vielleicht sollte man ihm mal schreiben, anstatt nur über ihn zu schreiben.

NANÜ

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Nachtrag: xafford
@Xaff gelöscht_137978
@Xaff xafford
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