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Verfassungsgericht stemmt sich gegen den gläsernen Autofahrer

libertè / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Zusammen

Auszug:
Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt.

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Die Lizenzen zur Massenkontrolle schienen den Verfassungsrichtern schon bei der Verhandlung im Herbst handwerklich schlampig gearbeitet zu sein. Ein Phänomen, das die Karlsruher Richter bei vielen Landesgesetzen beobachten müssen. Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel
ENDE

Quelle: Heise

Nun, warum bekommen die Rechtsverdreher keine Vernünftige und überlegte Gesetze mehr hin?
Warum muß alles beim Gericht geklärt werden?


MfG
Libertè
;~|

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