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Neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab 1. April

libertè / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

zur Info:

Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern. Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel im Zusammenhang mit Regelungen etwa über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder Nutzungsersatz.

mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104971


MFG
Libertè
;~)

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Olaf19 libertè „Neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab 1. April“
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> In der nun verkündeten Endfassung (PDF-Datei) wurden diese umfangreichen Belehrungspflichten wieder fallen gelassen.

Na gottseidank! Ich finde die jetzige Version schon sehr ausführlich - noch mehr Text verwirrt den Verbraucher doch eher, als dass es ihm hilft. Man soll die Dinge ja nicht zerreden oder eine Wissenschaft daraus machen... ich bin zwar auch nur juristischer Laie, aber die jetzige Form liest sich so, als wenn sie den Verbraucher ausreichend schützt.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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