zur Info:
Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern. Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel im Zusammenhang mit Regelungen etwa über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder Nutzungsersatz.
mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104971
MFG
Libertè
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Hallo Olaf,
>Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel >ich bin zwar auch nur juristischer Laie
Na hauptsache Otto-Normalbürger kann es "gänzlich" verstehen und kann sich auf "Gerichtsfest" verlassen, oder?
MfG
Libertè
;~)