Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7