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Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger

Alfredo7 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.

Aber lest doch einfach selbst:

http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html

Was haltet ihr davon ??

Gruss Alfredo7

Neid und Missgunst ist die Wurzel jeden Übels
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REPI Alfredo7 „Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger“
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Nun dann wird man z.B. Musikpiraterie als schwere Straftat definieren.
Eigenstumsdelikt werden in dieser auf Privatbesitz fixierten Gesellschaftsordnung eher höher angesiedelt als z.B. Anschläge auf Leib und Leben der Bürger. Ein Bankräuber wird härter bestraft und auch verfolgt als ein Vergewaltiger oder Kinderschänder.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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Das ist richtig so. KarstenW