Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
Allgemeines 21.939 Themen, 147.556 Beiträge
Nun dann wird man z.B. Musikpiraterie als schwere Straftat definieren.
Eigenstumsdelikt werden in dieser auf Privatbesitz fixierten Gesellschaftsordnung eher höher angesiedelt als z.B. Anschläge auf Leib und Leben der Bürger. Ein Bankräuber wird härter bestraft und auch verfolgt als ein Vergewaltiger oder Kinderschänder.