moin
Ist die Rückgabefrist bei onlinekäufen nicht generrel 4 Wochen vom Gesetzgeber festgelegt? Beim Händler in der AGB steht das die Rückgabefrist 2 Wochen ist. Ich habe mal eine Anfrage geschickt, mal sehen was die Antworten.
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moin
Ist die Rückgabefrist bei onlinekäufen nicht generrel 4 Wochen vom Gesetzgeber festgelegt? Beim Händler in der AGB steht das die Rückgabefrist 2 Wochen ist. Ich habe mal eine Anfrage geschickt, mal sehen was die Antworten.
Ich denke, der Link http://www.jurablogs.com/de/kg-berlin-belehrung-ueber-widerrufsfrist-von-4-wochen-bei-ebay-ist-kein-bagatellverstoss sollte aufklären, was es mit den 4 bzw. 2 Wochen oder korrekterweise einen Monat bzw. 2 Wochen auf sich hat.
Über kurz oder lang wird es wohl ziemlich überall auf EINEN MONAT hinauslaufen, da 2 Wochen NUR gelten, wenn der Käufer VOR dem Kauf SCHRIFTLICH über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird. Eine Anzeige auf dem Bildschirm gilt nicht als Schriftform, es ist also wirklich etwas gemeint, was man in Händen hält. Auch die ausdrückliche Aufforderung, die Widerrufsbelehrung auszudrucken und dies mit einer Checkbox zu bestätigen, ist vor Gericht abgeblitzt. Ein Onlineshop kann sowas also gar nicht bieten. Diese Rechtsauffassung hat sich nur noch nicht überall rumgesprochen. Die Abmahnanwälte werden schon dafür sorgen, daß sich das nach und nach rumspricht. Einen Händlerkollegen hat der Spaß über 3.000 Euro gekostet, da er noch 2 Wochen angegeben hatte, abgemahnt wurde und den Prozeß verloren hat.
4 Wochen gibt es schon mal gar nicht (außer im Februar), das ist ein gefundenes Fressen für die Abmahnfraktion. Im Gesetz steht halt ein Monat, nicht 4 Wochen.
Manchmal könnte das Leben so einfach sein...
Gruß
Jürgen