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...Staatsanwaltschaft ist hilflos beim "Fileshering"...

libertè / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

...die Praxis der Musikindustrie beim Fileshering...

die Musikindustrie macht es folgendermaßen:
---der Spitzeldienst erkennt die IP> dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft> Staatsanwaltschaft ermittelt beim Provider nach den Übeltätern> Staatsanwaltschaft stellt i.d.R. die Anzeige ein> jetzt kommts: der Anzeigensteller verlangt Akteneinsicht und hat die Anschrift zu der IP> Abmahnung auf XY EURO.............---

die Abmahnung beträgt meistens um die 1500€, die Leute zahlen oft aus Angst..!!


MfG
Liberté
;~)

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Olaf19 Andreas42 „Hi! Das geht noch weiter: jede IP-Abrfrage von der Staatsanwaltschaft an einen...“
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Hi Andreas,

tut mir leid, aber diese Gegenüberstellung erachte ich nicht als sinnvoll:

> ...sind das pro Abfrage bis zu 40€! Überlegt mal, was das für ein Geschäft ist,
> bei durchschnittlichen Monatspreisen für DSL-Zugänge zwischen 20 und 30€.


Die 20 - 30 € zahlt aber jeder(!) Kunde jeden Monat, während die 40 € nur die wenigsten betreffen dürften. Und hinter dem Begriff "Bearbeitungsgebühr" verbirgt sich auch der Aspekt, dass den Providern durch diese hirnrissigen Anfragen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Deswegen bitte hier wie auch sonst im übrigen Leben nicht einfach "Umsatz" mit "Gewinn" gleichsetzen ;-)

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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