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...Staatsanwaltschaft ist hilflos beim "Fileshering"...

libertè / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

...die Praxis der Musikindustrie beim Fileshering...

die Musikindustrie macht es folgendermaßen:
---der Spitzeldienst erkennt die IP> dann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft> Staatsanwaltschaft ermittelt beim Provider nach den Übeltätern> Staatsanwaltschaft stellt i.d.R. die Anzeige ein> jetzt kommts: der Anzeigensteller verlangt Akteneinsicht und hat die Anschrift zu der IP> Abmahnung auf XY EURO.............---

die Abmahnung beträgt meistens um die 1500€, die Leute zahlen oft aus Angst..!!


MfG
Liberté
;~)

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