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News: Keine Akteneinsicht

Noch mal Pech für die Musikindustrie

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Seltsame Entwicklungen ergeben sich jüngst: Das LG Saarbrücken verweigert der Musikindustrie die Herausgabe von Nutzerdaten, meldet heise online.

Schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person würden dem entgegenstehen, heisst es da märchenhaft. Das war aber schon immer so.

Die IP-Adresse allein soll jedenfalls nicht reichen, um Akteneinsicht zu bekommen, meinte das Gericht.

Quelle: heise onlne

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Und was soll reichen? Chaos3
Crazy Eye MaWin|DA „Recht so - die sollen sich lieber mal drum kümmern, schwerwiegendere Straftaten...“
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Ne blöde frage, wo wohnst du den?

Ich bin öfters unbewaffnet draußen und viel erlebt hab ich nicht, bis auf 2 rechte Übergriffe in den letzten 7 Jahren.(ok das sind auch 2 zuviel)

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