Erstmal kennen die Leute den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht: Eine Garantie musst du nie ausschließen, die ist sowieso freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Und "Gewährleistungsgarantie" gibt es schon gar nicht.
Dann gibt es auch kein "neues EU-Recht". Es gibt lediglich eine Neufassung des BGB vom 1.1.2002, die einer EU-Richtlinie folgt, die schwachsinnigerweise vorsieht, dass auch Privatleute, die ihre Habseligkeiten verramschen, darauf ein halbes Jahr Gewährleistung geben müssen. Gnädigerweise darfst du aber als Privatmann diese gesetzliche Gewährleistung ausschließen - du musst es nur explizit tun.
Wenn du das z.B. in einer ebay-Auktion vergisst und dein Käufer kriegt das ersteigerte Gerät nach fünfeinhalb Monaten kaputtgefummelt, dann darf er bei dir antanzen und "Gewährleistung" einfordern, gerade so, als wärst du ein Ladenbesitzer.
Eine wirklich hirnverbrannte Regulierung, die sich unsere lebensfremden Eurokraten da ausgedacht haben. Noch unsinniger sind freilich die Verbal-Verrenkungen in ebay-Auktionen, die seither überall zu lesen sind... und die die Verkäufer auch noch in ein schlechtes Licht rücken, da es dann immer so aussieht, als wolle er dir defekte Ware unterjubeln, was aber mit dem Gewährleistungsausschluss gar nichts zu tun hat. Denn für Sachmängel haftet der Verkäufer ja sowieso, d.h. die Ware muss dem beschriebenen Zustand entsprechen.
CU
Olaf