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Als Scheingewerbe bestellt - Wie Steuern nachzahlen?

i.mer / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Leute, neulich stellte ich fest, dass das dringend benötigte Teil bei keinem der bekannten Teileversender auffindbar war, auch nicht bei Ebay, bis ein eine Ausnahme in Irland (leider mit Lokalversand)

Aber mercateo lieferte einen Treffer, sogar in Deutschland. Bei diesem Treffer habe ich dann direkt nachgeschaut und stand erwartungsgemäß vor dem Problem, dass ich keine Firma bin.

Also "Blahblahservice +Name +GbR" angegeben, mit KreKa bezahlt und gut.

Aber nun habe ich ein schlechtes Gewissen :) und möchte gerne für die Paar Euro + Versand die Steuern nachzahlen.

Wo und wie mache ich das am besten?

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charlie62 Calixtus1 „Hallo i.mer, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts definiert nach 705 BGB wird...“
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Und schließlich bist du auch kein Scheinkaufmann; so heißen Leute, die sich in das Handelsregister haben eintragen lassen, aber behaupten, dass sie keine Gewerbetreibenden seien.

Also da hört sich diese Definition schon plausibler an:

Scheinkaufmann

Die Rechtsprechung hat den Grundsatz entwickelt, dass jemand, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Eindruck erweckt, er sei Kaufmann, die ihn belastenden Folgen der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen muss.

Ein Scheinkaufmann ist kein Kaufmann; er haftet jedoch gegenüber gutgläubigen Dritten wie ein Kaufmann. Hinsichtlich der Haftung, nicht aber der Rechnungslegung, muss er sich wie ein Kaufmann behandeln lassen.

Quelle: Wikipedia
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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