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News: Bereitstellen strafbar?

Filesharing-Prozess wird wieder aufgerollt

Redaktion / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfahren gegen die mutmaßliche Filesharerin Jammie Thomas wird wieder aufgenommen. Im Oktober 2007 war sie zu 222000 Dollar Strafe verurteilt worden.

Der Richter von damals räumte Fehler in dem Prozess ein, deswegen wird jetzt wahrscheinlich neu verhandelt. Konkret geht es um das "Bereitstellen" urheberrechtlich geschützter Dateien in P2P-Netzen. Im ersten Prozess hatte der Richter noch gemeint, das wäre strafbar. So wie es jetzt aussieht, muss aber tatsächlich ein Datei-Transfer stattgefunden haben, bevor man von Urheberrechtsverletzung sprechen kann.

Quelle: futurezone

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dr_rock Conqueror „Juristische Spitzfindigkeiten“
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Das heisst dann, erst einen der runterlädt erwischen mit dem Beweis und Details was er heruntergeladen hat und von wo, damit man den Bereitsteller belangen kann. Das wird ja dann schon etwas schwieriger, da das ganze ja von verschiedenen Bereitstellern stammen kann.

Eigentlich müsste dann das "Produkt" auch komplett sein, sonst kann man ja nichts damit anfangen, heist, es müsste auch noch eine Nutzung nachgewiesen werden ... Interessant! Was meint Ihr?

Viel Spass an die Suchtrupps.

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