Hallo zusammen,
habe mir einen neuen Wagen gekauft und möchte meinen alten nun privat verkaufen. Der steht nun bei einem Freund an seiner Tankstelle und die ersten Interessenten fragen bereits nach. Prima! Aber... ich finde nun den Fahrzeugbrief nicht mehr! Hab schon mehrmals die ganze Bude auf den Kopf gestellt! Zwar kann ich als Erstbesitzer anhand des Kaufvertrages leicht nachweisen dass ich tatsächlich der rechtmäßige Besitzer bin. Aber das Aufbietungsverfahren um einen neuen Brief zu beantragen dauert 4-6 Wochen. Möglicherweise finde ich den alten Brief bis dahin ja auch noch...
Nun, das ist alles nicht das Problem sondern-
der Wagen ist derzeit noch als Zweitwagen angemeldet. Dies war nötig um kleinere Mängel an verschiedenen Stätten beheben zu lassen, dazu mußte er ja beweglich sein. Wenn ich den Brief nun nicht finde und nun ca. einen Monat warten darf, wäre es natürlich besser den Wagen stillzulegen. Dann aber kann ein pot. Käufer nicht mehr so ohne weiteres eine Probefahrt machen.
Daher frage ich mich nun, kann ich den Wagen auch ohne Brief verkaufen und ihn dann nachreichen? Geht das überhaupt so mit der Versicherung des Käufers? Natürlich würde das schriftlich fixiert.
Oder wenn ich ihn stillege und man dreht trotzdem eine Runde in der angrenzenden verkehrsberuhigten Zone und es passiert was- wer haftet?
Als Kaufvertrag möchte ich den ADAC-Vordruck benutzen. Kann man da auch reinschreiben- Gekauft wie gesehen? Kann mich das absichern gegenüber mir bis dahin unbekannte Mängel?
Ihr seht also, ich hab keine Ahnung von der Materie. Wie würdet ihr das nun handhaben?
Danke & Gruß
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Können kann man alles. Nur: Ich würde als Interessent den Wagen nicht ohne Brief kaufen. Zur Versicherung: Seit wann wollen die denn den Brief sehen? Da dürfte es meiner Meinung nach kein Problem geben. Aber sofern Du einen Käufer findest der zunächst auf den Brief verzichtet, hat der ein großes Problem an der Backe: Ohne Brief keine Zulassung.
Zum Fahren ohne Zulassung ist zu sagen, dass dies 50€ und 3 Punkte in Flensburg kostet. Entsteht ein Schaden, muss den nach meiner Meinung der Fahrer zahlen. Inwieweit Dir als Eigentümer / Halter eine Mitschuld angelastet wird, ist mir nicht bekannt.
Der ADAC-Vertrag ist schon mal nicht schlecht. Allerdings solltest Du eine handschriftliche Ergänzung machen: "gekauft wie gesehen und probegefahren". Dies ist möglich und verdrängt / modifziert die vorgedruckte Klausel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung". Falls Du "Juristen-Deutsch" sprichst, kann dies in der Entscheidung "VIII ZR 136/04" des Bundesgerichthofs nachgelesen werden.
Gruß,
Abe S.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. :-)