Hallo,
habe heute ein Dell PC-Gehäuse bekommen, welches ich vor ein paar Tagen bei Ebay ersteigert hatte.
Darauf prangt, also wirklich gut sichtbar auf der Oberseite des Gehäuses, ein Win-XP-Pro Produkt-Key-Aufkleber.
Heisst das, dass ich jetzt im Besitz einer gütligen Lizenz bin?
Habe zwar gerade Vista (sonst win xp pro) auf der Platte, aber eine weitere Lizenz kann man ja vielleicht noch gebrauchen.
Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?
kds (:
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Ich bezahle in einer Kaufhalle meine bezahlte Ware.
Muß ich nachweisen, das dieser Geldschein nicht aus der Brieftasche des Bürgers X stammt, der selbige vor einem Jahr verlor?
Also bitte. Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder ist sie mit Absicht unsachlich? Dass ich beim Einkauf die Herkunft eines Geldscheins nicht nachweisen muss, besagt doch noch lange nicht, dass ich gefundenes Geld einfach behalten und nach Belieben für eigene Zwecke ausgeben darf (Bagatellbeträge ausgenommen). Und es wird auch nicht dadurch vor dem Gesetz legitimiert, dass es in der Praxis oft geschieht.
Man kann doch die Rechtmäßigkeit nicht aus der An- oder Abwesenheit von Beweispflichten bzw. -möglichkeiten ableiten! Man sollte schon prinzipielle und praktische Fragen sauber auseinander halten. Der Fragesteller hatte - sinnvollerweise - erstmal nach der prinzipiellen Rechtmäßigkeit und nicht nach dem faktischen Risiko o.ä. gefragt.
Philosophische, Ethische, Juristische oder Moralische Aspekte konnte ich in der Fragestellung nicht erkennen.
Wirklich nicht? Ich schon. Mehr noch, mir scheint es sogar eine rein juristische Frage zu sein, die der Threaderöffner wie folgt zusammenfasste:
Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?
Da das rein praktische "Können" wohl außer Zweifel steht, kann die Intention der Frage nur auf das "Dürfen", also die Rechtmäßigkeit abgezielt haben.
Das kann, wie ausführlich begründet, imho nur mit "nein" beantwortet werden. Auch wenn die Verwendung der Lizenz in der Praxis risikolos sein mag, aber das war ja nicht die Frage.
Oder, um Deine Worte zu ergänzen:
Er kann. Aber er darf nicht.
An meiner rechtlichen Einschätzung würde sich erst dann etwas ändern, wenn er sich den Miterwerb einer Windows-Lizenz vom Verkäufer ausdrücklich bescheinigen lässt. Nur dann käme es, über den bloßen Besitz hinaus, zu einem echten Eigentumsübergang, der allein Lizenz-Nutzungsrechte begründen könnte. Insofern war es von der Sache her durchaus klug, den VK diesbezüglich zu kontaktieren.
Damit habe ich alles gesagt, was ich zum Thema beitragen kann. Ich finde übrigens auch, das Bemühen des Fragestellers um Rechtssicherheit sollte nicht ins Lächerliche gezogen werden. Es gibt leider mehr als genug Menschen mit einem unterentwickelten Rechtsempfinden.
Gruß, Manfred