Wo immer einer ein Kopiergerät aufstellt oder verkauft, muss er dafür einen Teil Kohle an die VG-Wort abdrücken. Entsprechend versucht die Verwertungsgesellschaft zu kassieren wo es nur geht.
Das heißt: so viele Geräte wie möglich, müssen als "Kopiermaschinen" eingestuft werden. Typische Kopiergeräte sind beispielsweise und Scanner - für die müssen die Hersteller pro verkauftem Gerät Kohle abdrücken, die letztlich natürlich der Käufer des Geräts blechen muss.
Generell ist diese Vorgehensweise begründet und erklärbar. Die VG-Wort schüttet die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Das sind typischerweise Journalisten. Wenn irgendwo "kopiert" wird, dann ist davon auszugehen, dass dabei auch urheberrechtliche Dinge für private Zwecke dupliziert werden und deren Urheber dabei leer ausgehen.
Bereits 2005 forderte die VG-Wort, dass auch PC-Hersteller pro verkauften PC 30 Euro abdrücken müssen, weil auch PCs als "Kopiergeräte" zu betrachten sind. Das Oberlandesgericht München stimmte dem zu, legte die Gebühr allerdings auf 12 Euro fest.
Die VG-Wort strebte an, die Gebühren von den PC-Herstellern rückwirkend bis 2001 einzutreiben, ist jetzt allerdings gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, weil ein PC alleine keine Kopiermaschine ist. Auch beim Versuch Geld von den Druckerherstellen einzutreiben ist die VG-Wort gescheitet. Der Bundesgerichtshof begründete das Ende 2007 damit, dass mit einem Drucker alleine nichts duplizieren kann.
Mit der neuen Gerichtsentscheidung gehen der VG-Wort Einnahmen in Höhe von geschätzt mehreren 100 Millionen Euro flöten.
Michael Nickles meint: Sicher ein faires Urteil. Ich schäme mich dafür zuzugeben, dass es mich ärgert. Als Journalist bin ich natürlich Mitglied der VG-Wort und wenn die weniger einnehmen, dann schütten sie logischerweise auch weniger aus. Das Urteil des Bundesgerichtshofs kostet mich bestimmt mindestens einen Kasten Bier pro Jahr.