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News: Ein Kasten Bier futsch

Urheberrechtsabgabe auf PCs ist gekippt

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Wo immer einer ein Kopiergerät aufstellt oder verkauft, muss er dafür einen Teil Kohle an die VG-Wort abdrücken. Entsprechend versucht die Verwertungsgesellschaft zu kassieren wo es nur geht.

Das heißt: so viele Geräte wie möglich, müssen als "Kopiermaschinen" eingestuft werden. Typische Kopiergeräte sind beispielsweise und Scanner - für die müssen die Hersteller pro verkauftem Gerät Kohle abdrücken, die letztlich natürlich der Käufer des Geräts blechen muss.

Generell ist diese Vorgehensweise begründet und erklärbar. Die VG-Wort schüttet die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Das sind typischerweise Journalisten. Wenn irgendwo "kopiert" wird, dann ist davon auszugehen, dass dabei auch urheberrechtliche Dinge für private Zwecke dupliziert werden und deren Urheber dabei leer ausgehen.

Bereits 2005 forderte die VG-Wort, dass auch PC-Hersteller pro verkauften PC 30 Euro abdrücken müssen, weil auch PCs als "Kopiergeräte" zu betrachten sind. Das Oberlandesgericht München stimmte dem zu, legte die Gebühr allerdings auf 12 Euro fest.

Die VG-Wort strebte an, die Gebühren von den PC-Herstellern rückwirkend bis 2001 einzutreiben, ist jetzt allerdings gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, weil ein PC alleine keine Kopiermaschine ist. Auch beim Versuch Geld von den Druckerherstellen einzutreiben ist die VG-Wort gescheitet. Der Bundesgerichtshof begründete das Ende 2007 damit, dass mit einem Drucker alleine nichts duplizieren kann.

Mit der neuen Gerichtsentscheidung gehen der VG-Wort Einnahmen in Höhe von geschätzt mehreren 100 Millionen Euro flöten.

Michael Nickles meint: Sicher ein faires Urteil. Ich schäme mich dafür zuzugeben, dass es mich ärgert. Als Journalist bin ich natürlich Mitglied der VG-Wort und wenn die weniger einnehmen, dann schütten sie logischerweise auch weniger aus. Das Urteil des Bundesgerichtshofs kostet mich bestimmt mindestens einen Kasten Bier pro Jahr.

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Chaos3 Redaktion „Urheberrechtsabgabe auf PCs ist gekippt“
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Da muss ich Dir Micheael leider sagen, daß dieses Urteil nicht nur Fair, sondern auch gerecht ist. Denn Drucker, Scanner, Brenner usw. sind alles Geräte die an den PC angeschlossen werden müssen um zu kopieren. Da man schon für all diese Geräte Abgaben (gut, für die meisten) zahlt solle:

a) ein PC damit nicht belegt werden da es doppelte Zahlung wäre

b) der Logik nach keine Strafe fürs kopieren urhebergeschützter Werke geben. Schließlich hat man schon für die Kopie gezahlt - wenn auch nicht unfreiwillig.

Und da nicht alle von uns solche Geräte nutzen um illegale Kopien herzustellen, werden die, die es nicht tun schon bestrafft bevor sie überhaupt auf die Idee kommen sowas zu tun. Auch eine Sache, die nicht rechtens ist.

Natürlich muss jeder für seine Arbeit entlohnt werden, aber bitte nicht vergessen, daß bei solchen Organisationen gerne schon hundert Millionen im "Verwaltungskosten-loch" verschwinden. Genauso wie bei Spenden - 10 Mio. € gespendet, die Armen kriegen davon nur noch 2.

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*schenkelklopf* Olaf19