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News: Anti-GEZ Gerichtsurteil

PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 erklärte die GEZ Internet-fähige PCs als Rundfunkempfänger und damit gebührenpflichtig (siehe GEZ für Internet-PCs kommt). Jetzt hat ein Münsteraner Student erfolgreich gegen den WDR geklagt. Der Student, verfügte weder über Radio noch Fernseher und hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Dennoch forderte der WDR die Rundfunkgebühren.

Der Student agrumentierte, es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Studenten Recht und urteilte, dass er nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche, um es gebührenpflichtig zu machen, lies das Gericht nicht gelten.

Eine erkennbare Nutzung für Rundfunkempfang ist aus Sicht des Gerichts nur bei Empfangsgeräten wie Fernsehern und Radios gegeben. Bei der Bereithaltung von "Multifunktions-Geräten" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese für Rundfunkempfang genutzt werden.

Das Urteil ist aus Münster ist nicht das erste dieser Art. Im Juli 2008 hatte bereits ein Anwalt erfolgreich gegen die Rundfunkgebühr geklagt, die für seine PCs gefordert wurde (siehe Keine Gebühren für Kanzlei).

Die GEZ ist bei ihrer Suche nach neuen Einnahmequellen indessen unermüdlich kreativ. Jüngst sorgte sie für Schlagzeilen, als sie "Autoaufkleber" als Indiz für Rundfunkgebührenpflicht betrachtete (siehe GEZ - Blechen für Autoaufkleber).

Quelle: Pressemitteilung

Echt gut :- TAsitO
Olaf19 Pumbo „Ob das Urteil eines Verwaltungsgerichtes so viel Gewicht hat, quasi...“
Optionen

Mit einem Hauch von Sachkenntnis hätten unsere Politiker diese hirnrissige Gesetzgebung gar nicht erst verabschieden dürfen. Aber im richtigen Leben ist es wahrscheinlich noch schlimmer: Die Sachlage ist denen vollkommen wurscht, es geht darum möglichst viel Kohle abzuziehen für die Anstalten, in deren Aufsichtsräten die sitzen.

Was mir nicht so gut gefällt:

nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei.

Ist er eben nicht. Das sollte jedem klar sein, der sich mit dem Internet und der ihm zugrunde liegenden Technik ein paar Minuten beschäftigt hat.

Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines
Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Und genau das trifft auf einen internetfähigen Computer gar nicht zu - siehe oben.

CU
Olaf

Rund "funk" Herid Junior
Beispiel: Tagesschau Olaf19