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News: Drohendes Aus für Bildersuche

Psykoman gegen Google

Redaktion / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Psykoman ist eine ziemlich unbekannte Comicfigur. Jetzt hat deren Urheber in Deutschland gegen Google geklagt, weil Psykoman-Bilder über Googles Bildersuche zu finden sind. Die Klage vor dem Hamburger Landgereicht war erfolgreich.

Dort wurde geurteilt, dass Google bei seinem Bilder-Suchmechanismus nur noch Bilder anzeigen darf, bei denen die Rechteinhaber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Der Aufwand derlei Anzeigerechte im Vorfeld einzuholen, ist praktisch natürlich nicht zu bewältigen.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts bedeutet also sozusagen das Aus für Googles Bildersuche in Deutschland. Google hat inzwischen abgekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.

Michael Nickles meint: Viele werden rufen "Was für ein Quatsch.". Ist es leider nicht. Google zeigt bei seiner Bildersuche zwar nur Miniaturen an, man kann diese Miniaturen aber über Google auch in Originalgröße anzeigen lassen.

Die Seite, auf der sich ein Bild befindet, kriegt also keinen Seitenabruf, verdient nichts und dem Betrachter des Bildes wird nicht mal sofort klar, von wem dieses Bild eigentlich stammt. Google "kassiert" allerdings an diesen Bildern.

Im Moment gibt es zwar noch keine Werbeeinblendungen bei der Bildersuche, aber die wird sicherlich irgendwann kommen - und dann läuft das Fass endgültig über. Aktuell erprobt Google das Einblenden von Werbung bei der Bildersucher bereits (siehe Google testet Anzeigen in Bildersuche)

Das Gerichtsurteil aus Hamburg ist gut. Sicherlich zu streng, aber es sollte Google zumindest klarmachen, dass es Schranken geben muss, wenn es ums Kassieren mit fremden Inhalten geht.

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Anonym Infos-Lanzarote „Das machst Du Dir aber meines Erachtens ein wenig zu einfach. Wenn ich das...“
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Ja, da hast Du recht, das Rechtssystem ist nicht einfach. Richtig ist auch, das Deine website DEIN ist, also mußt Du dafür sorgen, nur das einzustellen, was auch veröffentlicht werden darf und in Suchmaschinen verwertet werden kann. Veröffentlichst Du was, was wir nicht sehen dürften?. Machst Du doch nicht oder?

Einfach eine Site bauen und hernach Google verbieten Deine Fotos in Suchmaschinen zu führen, so geht's nicht. Du haftest für Deine Website. Unlängst ist ebay dazu gezwungen worden, bei jeder Auktion den Vermerk anzubringen: Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich. Auch Mit Deinem Beitrag hier, hast Du einer Veröffentlichung (z.B. im Nickles-Buch) bei Anmeldung zugestimmt. Später klagen gilt nicht.

Aber Du kannst es Dir einfach machen, indem Du Deine Bildchen nicht auf Deine Website stellst, da kann sich google auf den kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Wo nichts ist, da kann auch nichts sein.

Das Traffic erzeugt wird, das ist doch gewollt, wozu hast Du denn eine öffentlich einsehbare Website? Die Klage halte ich für reine Geldschneiderei oder Rechthaberei bzw. Profilisierungssucht.

Da hat es doch mal einen Fotografen gegeben, der ausschließlich per Abmahnung und Vergleich unbedachte User abgezockt hat. Jetzt hat sich einer an google getraut. Warum wohl? Nicht viele Kleine abzocken, sondern eimal einen Großen. Jetzt bin ich ebenso auf die Beiträge der Rechtsprofis gespannt. Recht haben oder gesunder Menschenverstand?

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